Heilpraktikergesetz
Die Ausübung der Heilkunde ist in Deutschland durch das Heilpraktikergesetz geregelt. Wer osteopathisch oder naturheilkundlich arbeiten möchte, benötigt entweder die Approbation als Arzt oder die Heilpraktikererlaubnis.
Deshalb ist das Heilpraktikergesetz eine zentrale Grundlage für die berufliche Tätigkeit. Es legt fest, dass Diagnostik, Therapie und insbesondere invasive Verfahren nur von Personen mit entsprechender Erlaubnis durchgeführt werden dürfen.
Diagnostik
Eine sichere Diagnostik ist Voraussetzung jeder Behandlung.
• Anamnese und Befragung
• körperliche Untersuchung
• Differentialdiagnose und Ausschluss gefährlicher Krankheitsbilder
bilden das Fundament, um verantwortungsvoll und im Sinne der Patientensicherheit zu handeln.
In der Ausbildung wird großer Wert auf den systematischen Aufbau diagnostischer Fähigkeiten gelegt.
Prüfungsvorbereitung
Die Heilpraktikerprüfung beim Gesundheitsamt ist anspruchsvoll und erfordert ein breites Wissen in Anatomie, Physiologie, Pathologie, Gesetzeskunde und Differentialdiagnostik.
An unserer Schule wird die Prüfungsvorbereitung gezielt in den Lehrplan integriert:
• strukturierter Unterricht nach prüfungsrelevanten Themen
• gezielte Wiederholung und Vertiefung
• schriftliche und mündliche Probeprüfungen
So werden die Schüler Schritt für Schritt an das Prüfungsniveau herangeführt und optimal vorbereitet.
👉 Ziel: Die Teilnehmer sollen nicht nur die Heilpraktikerprüfung bestehen, sondern mit einem sicheren Gefühl in die spätere Berufstätigkeit starten.